Gefahrstoffe

Unterweisung Gefahrstoffe

Ihre Mustervorlage für den betrieblichen Arbeitsschutz

5 Minuten15.02.2022

Nach dem Besprühen des letzten Bauteils mit einem Lackspray fühlt sich der Mitarbeiter plötzlich benommen, er wird schläfrig und möchte sich ausruhen. Wie sich Kolleginnen und Kollegen in diesem Fall richtig verhalten, erfahren sie bestenfalls vorab in einer Unterweisung zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, wie sie etwa im Lackspray enthalten sind. Eine Unterweisung bietet Basiswissen in der Handhabung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, die Grundlagen zur Lagerung von Gefahrstoffen sowie zu Besonderheiten in der Arbeit mit ihnen. Sie gibt Hinweise zu (Beinahe-) Unfällen und führt die wichtigsten Ansprechpartner im Gefahrenfall im Betrieb auf. Die Grundlage aller Unterweisungsmaßnahmen ermitteln Sie immer mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung. Aus dieser leiten Sie die erforderlichen Maßnahmen ab. Die persönlichen Schutzmaßnahmen in Form von Kenntnissen und Verhaltensregeln halten Sie in entsprechenden Betriebsanweisungen fest.

Hinweis zur Unterweisung Gefahrstoffe

Beachten Sie:

Es ist entscheidend, dass die Schulung zu Gefahrstoffen vor Aufnahme der Tätigkeit und unter Bezugnahme auf die relevanten Betriebsanweisungen durchgeführt wird. Darüber hinaus müssen die Schulungen immer arbeitsplatz- und zielgruppenspezifisch sein. Außerdem sollte eine allgemeine arbeitsmedizinische und toxikologische Beratung Teil Ihrer Schulungsinhalte sein. Die Gefahrstoffverordnung schreibt weiterhin vor, dass diese Schulungen mündlich durchgeführt werden müssen. Nutzen Sie daher die folgende Vorlage zur Ergänzung Ihrer Inhalte und als visuelle Unterstützung Ihrer Unterweisung:

Ein Blick in Ihre Quentic Muster-Unterweisung zu Gefahrstoffen

Wichtige Punkte Ihrer Unterweisung für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen:

  • Grundregeln beim Umgang mit Gefahrstoffen

  • Mögliche Gesundheitsgefahren

  • Grundlagen zur Kennzeichnung

  • Gefahrstoffübersicht

  • Grundregeln für die Lagerung von Gefahrstoffen

  • Betriebliche Ansprechpartner

Kriterien für den Einsatz von Online-Unterweisungen

Längst hat sich der Einsatz von ergänzenden Online-Unterweisungen im Arbeitsschutz durchgesetzt und es gibt so gut wie keinen Unfallversicherungsträger, der nicht entsprechende Inhalte für seine Mitgliedsbetriebe bereithält. Gleichzeitig legen die Träger aber auch fest, wie die Online-Unterweisung zu erfolgen hat. In der BG-Information „Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes (DGUV Information 211-005)“ werden die einzelnen Kriterien aufgelistet, die erfüllt sein müssen, damit Online-Unterweisungen als Ergänzung zu den klassischen dialogorientierten Unterweisungen eingesetzt werden dürfen. Damit muss jedes Unternehmen für sich festlegen, wie diese Kriterien erfüllt werden und welche Inhalte in einer Online-Unterweisung und welche Inhalte durch einen persönlichen Dialog und mit geforderten Übungen zu vermitteln sind. Eine Muster-Unterweisung dient Ihnen lediglich zur Orientierung für die Inhalte Ihrer Online-Unterweisung.

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